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Spezial- & Industriebau·19. Juli 2026·12 Min. Lesezeit

Stahlbau oder Stahlbeton: Brandschutz im Industriebau

Die Frage „Stahlbau oder Stahlbeton?“ wird im Industriebau gern behandelt, als müsse man zwischen zwei Materiallagern wählen. Stahl sei schnell, Beton sei sicher – und irgendwo dazwischen werde dann noch eine Beschichtung bestellt.

Stahlbau oder Stahlbeton: Brandschutz im Industriebau

Das ist ein bequemer Gedanke. Für den Brandschutz einer Industriehalle taugt er nur begrenzt.

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Denn die Tragkonstruktion entscheidet nicht allein darüber, ob ein Gebäude brandschutztechnisch funktioniert. Nutzung, Brandlasten, Abschnittsgrößen, Rettungswege, Entrauchung, Löschwasserversorgung und die Zugänglichkeit für die Feuerwehr greifen ineinander. Wer versucht, diese Themen nacheinander statt gemeinsam zu planen, stellt den Fehler meist erst fest, wenn die Architektur bereits steht und die Tragwerksplanung nur noch „nacharbeiten“ soll. Das ist kein Workflow, sondern Nachtragsmanagement mit Ansage.

Für den Brandschutz in der Industriehalle mit Stahlbau oder Stahlbetonbau ist in Hessen die Muster-Industriebau-Richtlinie in der Fassung Mai 2019 maßgeblich, die als Anhang HE 13 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen geführt wird. Sie bietet keinen Materialkatalog mit eindeutiger Siegerurkunde. Sie verlangt ein belastbares Gesamtkonzept.

Die MIndBauRL setzt den Rahmen – nicht die Lieblingsbauweise

Die Muster-Industriebau-Richtlinie regelt Mindestanforderungen an Industriebauten. Dazu gehören der Feuerwiderstand tragender und aussteifender Bauteile, das Brandverhalten der Baustoffe, Brand- und Brandbekämpfungsabschnitte, Rettungswege und die Voraussetzungen für wirksame Löscharbeiten.

Das klingt zunächst nach einem klassischen Regelwerksthema. In der Praxis ist es der Punkt, an dem die Geometrie der Halle auf die Realität trifft.

Die Richtlinie kennt zwei grundsätzliche Wege:

1. Das vereinfachte Verfahren leitet die zulässige Brandabschnittsfläche unter anderem aus dem Feuerwiderstand der tragenden und aussteifenden Bauteile, der Sicherheitskategorie und der Zahl oberirdischer Geschosse ab. Es ist für klar strukturierte Gebäude oft ein robuster Weg – vorausgesetzt, die Nutzung bleibt auch tatsächlich so klar, wie sie im Antrag beschrieben wurde.

2. Das Rechenverfahren ermittelt Anforderungen für Brandbekämpfungsabschnitte nach DIN 18230-1. Es kann größere oder komplexere Lösungen ermöglichen, verlangt aber eine saubere Datengrundlage: Brandlasten, Nutzungsabläufe, Lagerkonzept, Raumgeometrie und technische Maßnahmen müssen zusammenpassen. Ein grob geschätzter Lagerbestand ist dabei keine Grundlage, sondern ein Risiko.

Gerade bei Industrieanlagen, Logistikflächen oder kombinierten Produktions- und Lagerhallen verschiebt sich die Nutzung oft schneller als das Gebäude. Eine Halle, die als Montagefläche genehmigt wurde, wird später mit Regalen, Batterieladestationen oder Zwischenlagern ergänzt. Tragwerklich wirkt das manchmal harmlos. Brandschutztechnisch kann es das komplette Konzept verschieben.

Die MIndBauRL gilt nicht pauschal für jeden Sonderbau. Reinraumgebäude sind ausdrücklich ausgenommen. Das ist relevant für Labor- und Reinraumtechnik: Dort reicht es nicht, die Logik einer üblichen Industriehalle zu übernehmen und ein paar zusätzliche Anforderungen aufzuschlagen. Reinräume brauchen ein projektspezifisches Konzept, weil Bauphysik, Lüftung, Prozesssicherheit und Brandverhalten enger gekoppelt sind.

Die Materialfrage ist im Brandschutz nie der erste Satz. Sie ist die Antwort auf ein Nutzungskonzept, das vorher vollständig sein muss.

Stahl im Brandfall: leistungsfähig, aber nicht selbsterklärend

Stahlbau ist im Industriebau attraktiv, weil er große Spannweiten, schlanke Querschnitte, hohe Vorfertigung und schnelle Montage ermöglicht. Für Produktionshallen, Anlagenbau und Logistikimmobilien sind das keine Nebenvorteile, sondern harte Projektparameter. Eine Stütze weniger kann eine Fahrgasse retten, eine schlankere Konstruktion kann eine Kranbahn überhaupt erst sinnvoll machen.

Im Brandfall liegt die Herausforderung in der hohen Wärmeleitfähigkeit und dem temperaturabhängigen Festigkeits- und Steifigkeitsverlust des Stahls. Voll beanspruchte Stahlbauteile können bei Erwärmung über 500 °C ihre Funktionsfähigkeit verlieren. Das ist keine universelle Versagensgrenze, die für jede Stütze und jeden Träger identisch gilt. Die kritische Temperatur hängt von Querschnitt, Ausnutzungsgrad, Lagerung, Lastkombination und dem konkreten Nachweis ab. Aber die Richtung ist klar: Unbekleideter Stahl reagiert im Brandfall schnell.

Für die Bemessung von Stahltragwerken im Brandfall ist DIN EN 1993-1-2 einschlägig. Sie behandelt den Nachweis der Standsicherheit im Brandfall. Für raumabschließende Bauteile liefert sie dagegen keine Komplettlösung. Das wird in frühen Planungsphasen gern vermischt: Eine tragfähige Stütze ersetzt keine brandschutztechnisch wirksame Wand.

Der Feuerwiderstand eines Stahltragwerks lässt sich durch verschiedene Maßnahmen erreichen:

  • Reaktive Brandschutzbeschichtungen schäumen unter Hitzeeinwirkung auf und bilden eine dämmschichtbildende Lage. Sie können bei sichtbaren Stahlkonstruktionen architektonisch überzeugend sein, verlangen aber einen präzisen Systemaufbau und eine belastbare Ausführungsqualität. Beschädigungen durch Montage, Staplerverkehr oder nachträgliche Installationen sind kein kosmetisches Thema.
  • Brandschutzbekleidungen aus Platten- oder Spritzsystemen reduzieren die Erwärmung des Stahlquerschnitts. Sie sind häufig robust, können aber Querschnitte optisch und räumlich deutlich vergrößern. Bei engen Knotenpunkten, Kranbahnen oder umfangreicher Technischer Gebäudeausrüstung wird daraus schnell ein Koordinationsproblem.
  • Betonummantelungen oder Verbundlösungen können den Feuerwiderstand erhöhen und zugleich konstruktive Aufgaben übernehmen. Das ist nicht automatisch die günstigste Lösung, aber oft eine belastbare, wenn das Bauteil ohnehin hohe Beanspruchungen oder besondere Robustheitsanforderungen mitbringt.
  • Unterdecken und brandschutztechnisch wirksame Abschirmungen können Teil der Lösung sein. Sie funktionieren jedoch nur, wenn der thermische Schutzweg lückenlos geplant wird. Die schöne Deckenuntersicht im Modell zählt nicht; entscheidend sind Anschlüsse, Durchdringungen und der Zustand nach dem Ausbaugewerk Nummer zwölf.

Die Bezeichnungen R 30, R 60, R 90 oder R 120 beschreiben die geforderte Tragfähigkeit im Brandfall über die jeweilige Zeitdauer. Umgangssprachlich wird oft von „F90“ gesprochen. Für den Industriebau ist jedoch entscheidend, welche Leistung ein konkretes Bauteil erfüllen muss: tragend, aussteifend, raumabschließend oder eine Kombination daraus. Wer nur eine Zahl in den Plan schreibt, hat noch keinen Nachweis geführt.

Der typische Fehler: Schutzschicht als spätes Zusatzgewerk

In der Praxis scheitert Stahlbrandschutz selten daran, dass es keine zugelassenen Systeme gäbe. Er scheitert an Schnittstellen.

Eine Stahlstütze wird im Tragwerksmodell bemessen. Später erhält sie eine Beschichtung. Danach kommt ein Installationsbauer mit Konsolen, Leitungsführungen und Befestigungen. Dann wird die Beschichtung lokal geöffnet, punktuell ausgebessert oder durch eine neue Halterung durchdrungen. Auf dem Papier bleibt die Feuerwiderstandsklasse unverändert. Auf der Baustelle ist die Schutzschicht plötzlich ein Flickenteppich.

Bei Stahlbau muss der Brandschutz deshalb bereits in der Entwurfsplanung in das Konstruktionsprinzip eingehen:

  • Welche Bauteile müssen wirklich geschützt werden?
  • Können bestimmte Stützen außerhalb kritischer Bereiche liegen?
  • Werden Träger durch Dachaufbau oder Unterdecke wirksam abgeschirmt?
  • Wie werden Anschlüsse, Verbände und Knoten ausgebildet?
  • Welche Bauteile bleiben revisionsfähig, ohne den Schutzaufbau zu zerstören?
  • Wer dokumentiert Ausführung, Nacharbeiten und spätere Eingriffe?

Das ist keine digitale Theorie. Wer versucht, ein Tragwerksmodell ohne definierte Bauteilrollen in Fachmodelle zu exportieren, stellt schnell fest: Die Geometrie kommt an, die brandschutztechnische Bedeutung nicht unbedingt. Ein Bauteil ist dann einfach „Stütze“. Ob diese Stütze aussteifend wirkt, ob sie eine brandschutztechnisch relevante Ebene trägt und welcher Schutzaufbau vorgesehen ist, verschwindet oft irgendwo zwischen Modellansicht und Leistungsverzeichnis.

Stahlbeton: nicht brennbar, aber keineswegs automatisch fertig

Beton ist ein nicht brennbarer Baustoff der Klasse A1. Das ist im Brandschutz ein erheblicher Vorteil. Stahlbetonbauteile besitzen zudem durch Querschnitt, Betondeckung und Masse eine natürliche thermische Trägheit. In vielen Hallen- und Verwaltungsbauten lassen sich damit geforderte Feuerwiderstände ohne zusätzliche Bekleidungen erreichen.

Das bedeutet aber nicht: Stahlbeton einbauen, Brandschutz abhaken.

Auch Stahlbeton muss für den Brandfall bemessen werden. Maßgeblich sind unter anderem Bauteilabmessungen, Achsabstände der Bewehrung, Betondeckung, Lastniveau, Lagerungsbedingungen und die Brandbeanspruchung. Bei hoch beanspruchten Bauteilen oder besonderen Betonrezepturen können zusätzliche Nachweise und Maßnahmen erforderlich werden. Das Thema mögliches Abplatzen von Betonoberflächen gehört ebenfalls in die Planung, vor allem bei anspruchsvollen Nutzungen und hohen thermischen Einwirkungen.

Bei Stahlbetonfertigteilen kommt ein weiterer Punkt hinzu: Der Feuerwiderstand ist nicht nur eine Eigenschaft des einzelnen Fertigteils. Auflager, Fugen, Verbindungen, Konsolen und Anschlussdetails müssen das Konzept durchhalten. Eine Fassade kann als massive Betonwand geplant sein; wenn ihre Anschlussfuge oder ein Durchbruch nicht zur geforderten Leistung passt, ist die Wand nicht plötzlich „fast ausreichend“. Brandschutz kennt leider keine Rundungsregeln.

ParameterStahlbauStahlbetonbau
Verhalten im BrandfallSchnelle Erwärmung möglich; häufig Schutzmaßnahme erforderlichNicht brennbar, thermisch träger; Nachweis bleibt erforderlich
Konstruktive StärkeGroße Spannweiten, schlanke Querschnitte, hohe MontagegeschwindigkeitRobuste Bauteile, Masse und Feuerwiderstand oft konstruktiv integrierbar
BrandschutzplanungSchutzsystem, Anschlüsse und spätere Eingriffe detailliert koordinierenQuerschnitt, Bewehrung, Fugen und Verbindungen früh festlegen
FlächenwirkungSchutzbekleidungen können Querschnitte und Knoten aufbauenGrößere Querschnitte können Nutzfläche und Raster beeinflussen
Umbau und NachrüstungEingriffe in Beschichtungen oder Bekleidungen sind kritischÖffnungen und nachträgliche Durchbrüche greifen in Bauteil- und Bewehrungslogik ein
Typische SchwachstelleSchutzaufbau wird als separates Gewerk behandeltFertigteilfugen und Anschlüsse werden zu spät geplant

Stahlbeton ist besonders überzeugend, wenn robuste, dauerhaft beanspruchte und brandschutztechnisch wirksame Bauteile ohnehin Teil der Bauaufgabe sind: Stützenreihen in hoch belasteten Bereichen, massive Kerne, Brandwände, Sockelzonen oder Decken mit zusätzlichen Anforderungen an Schwingung, Schallschutz oder Speichermasse.

In einer reinen, großvolumigen Produktionshalle kann ein vollständiger Stahlbetonbau dagegen konstruktiv oder logistisch weniger passend sein. Die richtige Lösung ist oft keine Glaubensfrage, sondern eine Mischkonstruktion: Stahl für die weit spannende Dachtragstruktur, Stahlbeton für Kerne, Brandwände, aussteifende Scheiben und hoch belastete Bereiche. Das ist weniger spektakulär als ein Materialmanifest, aber näher an der Bauaufgabe.

Gute Brandschutzplanung reduziert nicht nur Risiken. Sie verhindert, dass das Tragwerk später zum Hindernis für den Betrieb wird.

Brandabschnitt, Rettungsweg und Rauch: Das Tragwerk arbeitet nicht allein

Die Feuerwiderstandsklasse im Industriebau wird gern als Hauptfrage behandelt, weil sie sich gut in eine Planlegende schreiben lässt. Der reale Brandschutz einer Halle entsteht jedoch aus mehreren Ebenen gleichzeitig.

Bei Industriebauten mit mehr als 1.600 m² Grundfläche müssen je Geschoss mindestens zwei möglichst entgegengesetzt liegende bauliche Rettungswege vorhanden sein. Hauptgänge sollen von jeder Stelle eines Produktions- oder Lagerraums nach höchstens 15 Metern Lauflänge erreichbar sein und mindestens zwei Meter Breite haben.

Das hat direkte Folgen für Raster, Regalanordnung und Maschinenlayout. Ein Tragwerksraster, das rein statisch und wirtschaftlich optimal wirkt, kann mit dem Wegekonzept kollidieren. Umgekehrt kann ein sauber gesetzter Hauptgang Stützenlagen, Brandabschnittsgrenzen und die Feuerwehrorientierung sinnvoll ordnen. Die entscheidende Frage lautet also nicht: „Wo passt die Stütze hin?“ Sondern: „Welche Betriebs- und Rettungslogik muss dieses Raster dauerhaft tragen?“

Die zulässigen Rettungswegentfernungen hängen unter anderem von der mittleren lichten Höhe und einer Internalarmierung ab. Ohne Internalarmierung sind bei einer mittleren lichten Höhe bis fünf Meter höchstens 35 Meter zulässig, bei mindestens zehn Metern bis zu 50 Meter. Mit Internalarmierung erhöhen sich die Werte auf höchstens 50 beziehungsweise 70 Meter. Wer daraus ableitet, eine hohe Halle löse das Rettungswegproblem automatisch, plant am Zweck der Regel vorbei. Höhe ist nur ein Parameter. Nutzungsdichte, Sichtbeziehungen, Einbauten und tatsächliche Fluchtführung bleiben bestehen.

Auch die Entrauchung ist keine Haustechnikbeilage. Für Produktions- und Lagerräume sowie Ebenen mit jeweils mehr als 200 m² Grundfläche muss eine Entrauchungsmöglichkeit vorhanden sein. Bei natürlichen Rauchabzugsanlagen nennt die Richtlinie als Orientierung mindestens ein Rauchabzugsgerät je höchstens 400 m², insgesamt mindestens 1,5 m² aerodynamisch wirksame Fläche je 400 m² sowie mindestens 12 m² Zuluftfläche.

Diese Öffnungen müssen in Dach, Fassade und Tragwerk untergebracht werden. Bei Hallendächern mit Pfetten, Verbänden, Oberlichtern, Photovoltaik, Lüftungszentralen und Kranbahnen ist das keine nachträglich zu lösende Restfläche. Rauchabzugsgeräte verändern Lastabtrag, Aussteifung, Abdichtung und Wartungszugänge. Ein einzelnes Objekt im Dachmodell ist schnell platziert. Die reale Frage lautet: Was passiert mit dem Dachverband, der Entwässerung und der Montagefolge?

Für maschinelle Rauchabzugsanlagen gelten wiederum Anforderungen an Temperaturbeständigkeit und Förderleistung. Die Anlage muss für 30 Minuten bei 600 °C ausgelegt sein; alternativ ist ein Betrieb bei 300 °C möglich, wenn mindestens 40.000 m³/h je Raum erreicht werden. Solche Werte zeigen, warum Entrauchung nicht allein in einem späten Fachplanungsmodell leben darf. Sie prägt Schächte, Aufstellflächen, Stromversorgung und Bauteilöffnungen von Beginn an.

Löschwasser und Feuerwehrzufahrt: Die Außenanlage gehört zum Brandschutzkonzept

Eine Industriehalle kann innen sauber in Brandabschnitte gegliedert sein und trotzdem ein unvollständiges Konzept haben, wenn die Feuerwehr die relevanten Bereiche nicht erreicht oder die Löschwasserversorgung nicht abgestimmt ist.

Der Löschwasserbedarf ist mit der Brandschutzdienststelle unter Berücksichtigung von Abschnittsflächen und Brandlasten festzulegen. Die MIndBauRL nennt als Ausgangswerte für zwei Stunden mindestens 96 m³/h bei Abschnittsflächen bis 2.500 m² und mindestens 192 m³/h bei Abschnittsflächen über 4.000 m². Bei selbsttätigen Feuerlöschanlagen sind für Löscharbeiten der Feuerwehr mindestens 96 m³/h über eine Stunde vorgesehen.

Diese Zahlen sind keine Bestellliste für einen Hydranten. Sie zeigen vielmehr, wie eng die Entscheidung über Brandabschnittsgrößen, Löschanlage und Erschließung zusammenhängt. Eine Sprinkleranlage kann das Gesamtkonzept beeinflussen, ersetzt aber weder Rettungswege noch tragfähige Bauteile oder die Abstimmung der Löschwasserversorgung.

Bei insgesamt mehr als 5.000 m² Grundfläche ist zudem eine Umfahrt für Feuerwehrfahrzeuge erforderlich. Für die Tragwerksplanung wirkt das zunächst wie ein Thema der Freianlagen. In Wahrheit beeinflusst es die gesamte Gebäudepositionierung: Zufahrten, Torlagen, Anlieferung, Stützenraster, Fassadenöffnungen und eventuell die Lage von Technikzentralen müssen zusammengedacht werden.

Besonders deutlich wird das bei Erweiterungen. Eine bestehende Halle erhält einen Anbau, die Grundfläche wächst, die Feuerwehrumfahrt wird schwieriger, die Lagerstruktur ändert sich – und plötzlich ist nicht der neue Hallenteil das Problem, sondern die Gesamtanlage. Ein brandschutztechnisches Konzept darf deshalb nie an der Gebäudefuge enden.

Welche Bauweise für welche Industriehalle?

Eine belastbare Entscheidung beginnt nicht bei der Materialliste, sondern bei fünf Fragen, die das Projekt wirklich unterscheiden:

1. Wie stabil ist die Nutzung über die nächsten Jahre?

Eine feste Produktionslinie mit bekannten Maschinen, Brandlasten und Verkehrswegen lässt sich anders planen als eine Logistikfläche mit wechselnden Mietern oder eine Halle, deren Lagerstrategie noch offen ist. Je dynamischer die Nutzung, desto wertvoller sind robuste Brandabschnitts- und Rettungswegstrukturen.

2. Welche Spannweiten und Einbauten verlangt der Betrieb?

Kranbahnen, große stützenfreie Flächen, Fördertechnik oder schwere Anlagen sprechen häufig für Stahl- oder Verbundlösungen. Das ist brandschutztechnisch lösbar, aber der Schutzaufbau muss Teil des Tragwerkskonzepts sein – nicht dessen spätere Verkleidung.

3. Wo braucht das Gebäude ohnehin massive Bauteile?

Treppenhäuser, Büroeinbauten, Brandwände, Anlagenfundamente, Technikräume und aussteifende Kerne können im Stahlbetonbau sinnvoll gebündelt werden. Hier entsteht oft ein hybrides Tragwerk, das funktional besser ist als eine reinrassige Lösung.

4. Wie wird gebaut, geprüft und später verändert?

Eine intumeszierende Beschichtung kann technisch sehr gut passen. Wenn die Halle aber regelmäßig umgerüstet wird und jede neue Leitung Befestigungen an geschützten Stahlbauteilen erzeugt, muss die Instandhaltungsstrategie von Anfang an feststehen. Brandschutz ist kein einmaliger Übergabetermin.

5. Welche Maßnahmen gehören zum Gesamtsystem?

Brandabschnittsgröße, Sicherheitskategorie, Internalarmierung, Rauchabzug, Löschanlage, Löschwasser und Feuerwehrzufahrt verändern die Anforderungen an das Tragwerk. Wer nur die Feuerwiderstandsklasse einer Stütze vergleicht, betrachtet den kleinsten Ausschnitt des Problems.

Für Kellerbereiche gelten zudem deutlich kleinere zulässige Abschnittsgrößen: Im ersten Kellergeschoss höchstens 1.000 m², in tiefer gelegenen Kellergeschossen höchstens 500 m². Das betrifft etwa Technikflächen, unterirdische Logistik oder Produktionsbereiche in Hanglagen. Hier kippt ein vermeintlich einfaches Hallenkonzept oft in eine andere brandschutztechnische Kategorie, weil Rauchableitung, Zugänglichkeit und Fluchtführung erheblich schwieriger werden.

Die pragmatische Entscheidung ist oft eine Mischkonstruktion

Stahlbau und Stahlbetonbau stehen im Brandschutz nicht als Gegner auf dem Platz. Sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben – und im anspruchsvollen Industriebau ist die sinnvollste Antwort häufig eine Kombination.

Stahl spielt seine Stärke bei Spannweite, Montage und Anpassungsfähigkeit aus. Stahlbeton bringt Masse, Robustheit und einen konstruktiv integrierbaren Feuerwiderstand ein. Dazwischen liegen Verbundbauteile, geschützte Stahlquerschnitte und gezielt gesetzte massive Bereiche. Entscheidend ist, dass die Wahl nicht aus der ersten Kostenschätzung oder aus dem Lieblingsdetail eines Beteiligten entsteht.

Die bessere Frage lautet daher nicht: „Was ist brandschutztechnisch besser – Stahl oder Beton?“ Sie lautet: Welches Tragwerkskonzept hält die genehmigte Nutzung, die Rettungslogik, den Brandabschnitt, die Entrauchung und die spätere Betriebsrealität zusammen?

Wenn diese Frage früh beantwortet wird, lassen sich Stahl und Stahlbeton präzise einsetzen. Wenn sie erst nach dem Architekturentwurf kommt, wird aus Brandschutz schnell eine Sammlung sichtbarer und unsichtbarer Kompromisse. Die bunte Visualisierung bleibt dabei meistens schön. Nur die Halle wird unnötig kompliziert.

Häufige Fragen

Ist Stahlbau im Brandschutz grundsätzlich schlechter als Stahlbeton?
Nein, beide Materialien haben unterschiedliche Stärken. Stahl ermöglicht große Spannweiten und schnelle Montage, erfordert aber bei Hitzeeinwirkung Schutzmaßnahmen, während Stahlbeton aufgrund seiner Masse eine natürliche thermische Trägheit besitzt.
Warum scheitern Brandschutzkonzepte bei Stahlbauten oft in der Praxis?
Häufig liegt es an mangelnder Koordination der Schnittstellen. Wenn Schutzbeschichtungen durch nachträgliche Installationen oder Befestigungen beschädigt werden, entstehen Lücken im Brandschutz, die oft nicht fachgerecht dokumentiert oder ausgebessert werden.
Welche Rolle spielt die Nutzung bei der Brandschutzplanung?
Die Nutzung bestimmt die Brandlasten und die Anforderungen an Rettungswege. Da sich industrielle Nutzungen wie Lagerstrategien oder Produktionsabläufe oft schneller ändern als das Gebäude, muss das Brandschutzkonzept von Beginn an robust und anpassungsfähig geplant werden.
Muss bei Stahlbetonbauteilen kein Brandschutz nachgewiesen werden?
Doch, auch Stahlbeton muss für den Brandfall bemessen werden. Faktoren wie Bauteilabmessungen, Betondeckung, Bewehrung und die Ausführung von Fugen und Anschlüssen sind entscheidend für den Feuerwiderstand.
Warum ist die Entrauchung ein kritischer Faktor für das Tragwerk?
Entrauchungsanlagen benötigen Öffnungen in Dach und Fassade sowie Platz für Technik. Diese Elemente beeinflussen den Lastabtrag, die Aussteifung und die Montagefolge, weshalb sie nicht nachträglich, sondern von Beginn an in die Planung integriert werden müssen.

Von Carsten Wiegand