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Sanierung & Rekonstruktion·22. Juli 2026·7 Min. Lesezeit

Statiker-Kosten beim Umbau: So kalkulieren Sie richtig

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019 hat die verbindlichen Mindestsätze der HOAI in Deutschland aufgehoben. Die HOAI 2021 definiert seitdem keine zwingenden Untergrenzen mehr. Honorare für Tragwerksplanung sind frei vereinbar.

Statiker-Kosten beim Umbau: So kalkulieren Sie richtig

Statiker-Kosten beim Umbau: So kalkulieren Sie richtig

Die HOAI bleibt als Orientierungsrahmen bestehen, ihre Tabellenwerte dienen der Plausibilisierung, nicht der Festlegung.

Für Bauherren im Bestand bedeutet das: Eine verbindliche Preisauskunft liefert die Honorarordnung nicht mehr. Die Kosten folgen dem Aufwand. Dieser Aufwand setzt sich aus anrechenbaren Kosten, Honorarzone und der mitzuverarbeitenden Bausubstanz zusammen.

Die HOAI ist seit 2019 kein Preisschild. Sie ist eine Rechenhilfe.

Die HOAI als Orientierungshilfe: Honorarzonen und freie Verhandlung

Fünf Honorarzonen für fünf Schwierigkeitsgrade

Die HOAI teilt Gebäude in fünf Honorarzonen ein. Zone I umfasst sehr einfache Bauten wie Garagen oder Carports. Zone V betrifft komplexe Bauten wie Krankenhäuser oder Forschungsgebäude. Einfamilienhäuser liegen typischerweise in Zone II oder III. Mehrfamilienhäuser, je nach Tragwerksart und Gründungsbedingungen, in Zone III oder IV.

Die Zuordnung erfolgt über objektive Merkmale. Dazu zählen die Anzahl der Geschosse, die Tragwerksart, die Gründungsbedingungen und die Anforderungen an die Tragfähigkeit. Die Einstufung ist Verhandlungssache zwischen Auftraggeber und Ingenieurbüro.

Die Honorarzone wirkt direkt auf den Honorarprozentsatz. Zone II bedeutet einen niedrigeren Prozentsatz als Zone IV. Eine Hochstufung von Zone II auf Zone IV erhöht das Honorar bei gleichem Bauvorhaben messbar.

Anrechenbare Kosten nach § 4 HOAI

Die anrechenbaren Kosten bilden die Rechenbasis. Bei Standardprojekten gelten 55 Prozent der Netto-Baukonstruktionskosten und 10 Prozent der Kosten für technische Anlagen als anrechenbar. Bei komplexen Vorhaben steigen diese Anteile auf bis zu 90 Prozent der Baukosten und 15 Prozent der technischen Anlagen.

Im Bestand verschiebt sich diese Basis. Die planerisch mitverarbeitete vorhandene Bausubstanz fließt nach § 4 Abs. 3 HOAI angemessen in die anrechenbaren Kosten ein. Ein Gebäude aus den 1920er-Jahren mit unbekannten Deckenquerschnitten, undefinierten Wandaufbauten und fehlender Bestandsdokumentation erhöht die anrechenbaren Kosten allein durch die Notwendigkeit der Bestandsaufnahme.

Einflussfaktoren auf das Honorar: Komplexität und Bestandspläne

Vorhandene versus fehlende Bestandspläne

Das Vorhandensein von Bestandsplänen verändert den Aufwand messbar. Liegen ausführliche Pläne vor, beschränkt sich die Arbeit des Statikers auf Prüfung und Anpassung. Fehlen die Pläne, ist ein Aufmaß vor Ort erforderlich. Dieses Aufmaß verursacht zusätzliche Kosten von 200 € bis 300 € netto. In Einzelfällen, etwa bei stark überformten Grundrissen oder verdeckten Konstruktionen, kann der Aufwand höher ausfallen.

Das Aufmaß umfasst die Aufnahme tragender Bauteile, die Ermittlung von Querschnitten und die Dokumentation des Ist-Zustands. Die Genauigkeit des Aufmaßes bestimmt die Qualität der folgenden statischen Berechnung. Bei Betonbauteilen kommt das Bewehrungsscannen hinzu, sofern keine Bestandsstatik vorliegt.

Stundensatz nach Region

Stundensätze für Statiker liegen im Durchschnitt zwischen 80 € und 120 € netto. In Ballungsräumen wie Berlin, München oder Hamburg steigen sie auf bis zu 150 € netto. In ländlichen Regionen sinken sie auf 70 € bis 90 € netto. Diese Spanne ergibt sich aus Marktbedingungen, nicht aus gesetzlichen Vorgaben.

Die Wahl des Ingenieurbüros hat damit direkte Auswirkungen auf das Honorar. Ein Büro in einer Großstadt kalkuliert andere Stundensätze als ein Büro im ländlichen Raum. Die Qualität der Leistung ist davon nicht zwingend abhängig.

Komplexität der Lastabtragung

Die statische Komplexität eines Vorhabens bestimmt den Aufwand. Eine nichttragende Wand lässt sich mit einer Planprüfung ab ca. 300 € netto beurteilen. Eine tragende Wand mit Sturzträgerbemessung erfordert eine vollständige statische Berechnung. Die Kosten reichen dann von 500 € bis 1.300 € netto.

Bei komplexen Lastabtragungen, etwa beim Anschluss mehrerer Geschossdecken an eine durchlaufende Trägerlinie, steigt der Aufwand weiter. Die Nachweisführung umfasst Biege-, Querkraft- und Durchbiegungsnachweise, oft auch den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit. Jede zusätzliche Nachweisposition erfordert Berechnungszeit, die im Honorar abgebildet wird.

Versteckte Aufwandstreiber im Bestand

Mehrere Faktoren erhöhen den Aufwand im Bestand messbar:

  • Verdeckte Konstruktionen unter Putz oder Verkleidungen, die erst nach Öffnung sichtbar werden
  • Unbekannte Materialien, etwa Stahlträger unter historischen Holzdecken
  • Unzureichende Gründungsinformationen, die Baugrunduntersuchungen erforderlich machen
  • Schadstoffbelastungen wie Asbest, die zusätzliche Gutachten und Schutzmaßnahmen auslösen
  • Nachträgliche Eingriffe in die Tragstruktur durch frühere, nicht dokumentierte Umbauten

Jeder dieser Faktoren verändert die Rechenbasis. Die Kalkulation muss diese Unsicherheiten berücksichtigen, ohne sie zu pauschalisieren.

Kostenbeispiele aus der Praxis: Vom Wanddurchbruch bis zum Dachausbau

Wanddurchbruch im Bestand

Die Spannweite der Kosten für einen Wanddurchbruch reicht von 250 € bis 1.200 €. Die genaue Höhe hängt von der Tragfähigkeit der Wand und der vorhandenen Dokumentation ab.

SituationLeistungKosten netto
Nichttragende WandPlanprüfung, leichte statische Beurteilungab 300 €
Tragende Wand, einfacher FallStatische Berechnung, Dimensionierung des Sturzträgers500 € bis 900 €
Tragende Wand mit komplexer LastabtragungVollständige Nachweisführung, Ausführungsplanungbis 1.300 €

Bei tragenden Wänden ersetzt der Sturzträger die Wand im Lastabtrag. Die Bemessung richtet sich nach Spannweite, Last und Material. Eine fehlerhafte Bemessung führt zu Rissen, Verformungen oder im Extremfall zum Versagen des Bauteils. Die Kosten für eine nachträgliche Schadensbehebung übersteigen die Kosten einer ordnungsgemäßen Bemessung um ein Vielfaches.

Dachausbau beim Wohngebäude

Der Ausbau eines Dachgeschosses erfordert die statische Beurteilung der Dachkonstruktion, der Geschossdecke und der Lastabtragung im Bestand.

GebäudetypLeistungKosten netto
Einfamilienhaus, einfacher DachausbauStatische Berechnung, Nachweis der Tragfähigkeit750 € bis 1.200 €
Mehrfamilienhaus, komplexer DachausbauVollständige Tragwerksplanung mit Bestandsaufnahmeab 1.500 €

Die Kosten steigen mit der Anzahl der Dachgauben, der Anzahl der zu ertüchtigenden Bauteile und dem Umfang der Bestandsaufnahme. Bei denkmalgeschützten Gebäuden kommt die Abstimmung mit der Denkmalbehörde hinzu. Diese Abstimmung ist nicht im Honorar enthalten und erfordert zusätzlichen Zeitaufwand.

Ertüchtigung von Bestandsdecken

Die Ertüchtigung einer Bestandsdecke ist eine eigenständige Tragwerksplanung. Sie umfasst die Aufnahme des Ist-Zustands, die Ermittlung der Tragfähigkeit nach aktuellem Normenstand und die Bemessung der Verstärkungsmaßnahmen. Verstärkungsmaßnahmen können Aufbeton, zusätzliche Träger oder eine Verstärkung der Bewehrung umfassen. Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Ertüchtigung und der Zugänglichkeit der Bauteile.

Bei Holzbalkendecken aus der Vorkriegszeit gehört die Überprüfung der Auflager, der Holzqualität und der Lastreserven zur Standardleistung. Bei Massivdecken aus den 1960er- und 1970er-Jahren steht die Frage nach Bewehrungsgehalt und Betongüte im Vordergrund.

Der Umbauzuschlag: Warum Sanierungen im Bestand aufwendiger kalkuliert werden

Schriftliche Vereinbarung nach § 52 Abs. 4 HOAI

Für Umbauten und Modernisierungen kann bei der Tragwerksplanung ein Umbauzuschlag von bis zu 50 Prozent auf das ermittelte Honorar schriftlich vereinbart werden. Die HOAI 2021 lässt Textform ausreichen. Der Zuschlag ist die formale Anerkennung des Mehraufwands, der durch die Arbeit im Bestand entsteht.

Gesetzlicher Zuschlag nach § 6 Abs. 2 HOAI

Fehlt eine schriftliche Vereinbarung, gilt ab einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 Prozent als vereinbart. Dieser Zuschlag kompensiert den Mehraufwand der Bestandsarbeit. Die Anwendung des gesetzlichen Zuschlags entbindet nicht von der Pflicht zur sachgerechten Kalkulation.

Der Umbauzuschlag kompensiert den Aufwand für Bestandsaufnahme und Ertüchtigung. Er ist kein Zuschlag für Unsicherheit.

Begründung des Mehraufwands

Der Mehraufwand im Bestand ist messbar. Er entsteht durch die Bestandsaufnahme, die Überprüfung vorhandener Bauteile, die Anpassung an veränderte Nutzungsanforderungen und die Koordination mit Bestandsgewerken. Die Ertüchtigung einer Decke aus den 1960er-Jahren erfordert andere Nachweisverfahren als die Bemessung einer neuen Decke. Die Normen haben sich geändert, die Materialeigenschaften sind teilweise unbekannt, die Lastannahmen unterscheiden sich von heutigen Standards.

Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem tatsächlichen Mehraufwand. Eine schlichte Fassadensanierung erfordert keinen Zuschlag. Eine Umnutzung mit Eingriff in die Tragstruktur erfordert den vollen Zuschlag. Die Abstufung erfolgt in der Praxis zwischen 20 und 50 Prozent.

Steuerliche Absetzbarkeit: Minderung der Kosten für die Tragwerksplanung

Selbstgenutztes Wohneigentum

Statikerkosten fallen unter die Handwerkerleistungen im Rahmen haushaltsnaher Renovierungsarbeiten. Die Anrechnung erfolgt über die Einkommensteuererklärung im Rahmen der Haushaltsnahen Aufwendungen. Voraussetzung ist die Leistung auf einem selbstgenutzten Objekt.

Vermietetes Eigentum

Bei vermieteten Objekten sind die Statikerkosten als Werbungskosten absetzbar. Die Voraussetzung ist der Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung. Die Statik im Rahmen einer Vermietung fällt unter die Erwerbsaufwendungen.

Gewerbliche Nutzung

Bei gewerblicher Nutzung des Objekts sind die Statikerkosten Betriebsausgaben. Die Abzugsfähigkeit ist im Rahmen der Gewinnermittlung gegeben. Die Zuordnung erfolgt unabhängig von der Höhe des Honorars.

Die steuerliche Behandlung folgt der Nutzungsart des Gebäudes. Eine Aufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden erfolgt nach Flächenanteilen. Die Dokumentation der Nutzungsart ist Teil der steuerlichen Nachweisführung.

Position

Die Kosten für einen Statiker beim Umbau sind kalkulierbar. Sie folgen einer nachvollziehbaren Logik aus anrechenbaren Kosten, Honorarzone und Aufwand. Die HOAI liefert seit 2019 keine verbindlichen Preise mehr, sie liefert die Rechenmethode.

Wer im Bestand baut, trägt eine zusätzliche Verantwortung. Die vorhandene Bausubstanz bestimmt den Aufwand. Fehlende Bestandspläne erhöhen die Kosten messbar. Der Umbauzuschlag ist die formale Anerkennung dieses Mehraufwands.

Eine seriöse Honorarkalkulation beginnt nicht mit dem Stundensatz. Sie beginnt mit der Frage nach den vorhandenen Plänen und der Einstufung des Vorhabens. Die Antwort bestimmt die Größenordnung. Der Stundensatz liefert die Präzision.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Stundensätze für einen Statiker?
Die Stundensätze liegen im Durchschnitt zwischen 80 € und 120 € netto. In Ballungszentren können sie bis zu 150 € betragen, während sie in ländlichen Regionen bei 70 € bis 90 € liegen.
Was kostet ein statisches Gutachten für einen Wanddurchbruch?
Die Kosten variieren je nach Tragfähigkeit der Wand zwischen 250 € und 1.300 € netto. Eine einfache Planprüfung beginnt bei etwa 300 €, während komplexe Berechnungen für tragende Wände deutlich teurer sind.
Warum sind Umbauten im Bestand teurer als Neubauten?
Der Mehraufwand entsteht durch die notwendige Bestandsaufnahme, die Überprüfung unbekannter Materialien und die Anpassung an heutige Normen. Zudem müssen oft verdeckte Konstruktionen erst freigelegt werden.
Was passiert, wenn keine Bestandspläne vorhanden sind?
Wenn keine Pläne vorliegen, muss ein Aufmaß vor Ort durchgeführt werden, was zusätzliche Kosten von 200 € bis 300 € netto verursacht. In schwierigen Fällen kann der Aufwand für die Dokumentation des Ist-Zustands noch höher ausfallen.
Gibt es einen gesetzlichen Umbauzuschlag?
Ja, falls keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gilt bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 Prozent als vereinbart. Schriftlich können sogar bis zu 50 Prozent vereinbart werden.

Von Hendrik Lohmann