Gefahr für kritische Infrastrukturen: Wie sicher sind unsere Stromnetze vor Sabotage?
Anschläge auf Umspannwerke in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen, dokumentiert in einer Analyse von t3n, markieren eine neue Stufe physischer Sabotage an Netzknoten des deutschen Stromnetzes.
Hendrik Lohmann·aktualisiert 03. September 2026

Die Täterschaft ist nach Angaben des Berichts Gegenstand laufender Ermittlungen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registriert in seinem Lagebericht vom November 2025 eine zunehmende Aktivität staatlich gesteuerter Akteure mit komplexen, langfristigen Angriffsmustern.
Verschärfte Bedrohungslage
Gezielte Sabotageangriffe auf Kritische Infrastrukturen galten bislang als Szenarien, die in Friedenszeiten aus diplomatischen Gründen unterbleiben. Ein Sprecher des BSI hatte entsprechende Ableitungen aus Spionageoperationen gegenüber t3n noch als theoretisch eingeordnet. Diese Einschätzung trägt nach den dokumentierten Anschlägen nicht mehr. Laut ZDFheute fordert Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Wüst höchste Priorität beim Schutz kritischer Infrastruktur. Der Deutschlandfunk berichtet, Betreiberunternehmen sollen ihre Anlagen besser absichern. Manuel Atug, Sprecher der Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen, äußert sich im Beitrag von tagesschau.de zu Schutzmaßnahmen vor Sabotageakten. Konkrete normative Festlegungen sind den vorliegenden Meldungen nicht zu entnehmen.
Statischer Präzedenzfall
Die Kopplung zwischen informationstechnischem Eingriff und Tragstruktur dokumentiert der KA-SAT-Angriff Russlands vom Frühjahr 2022. Mehr als 5.000 Windenergieanlagen in Deutschland, Frankreich, Österreich, Belgien und den Niederlanden verloren ihre Fernwartungsverbindung. Die Anlagen blieben standsicher. Die Instandsetzung erforderte jedoch die manuelle Besteigung jeder Gondel zum Tausch des Modems. Ein informationstechnischer Ausfall erzwang damit eine flächendeckende physische Intervention am Tragwerk – ein Lastfall, der in der Bemessung nicht vorgesehen war.
Konsequenz für die Bemessung
Die Tragwerksplanung an Knotenpunkten der Versorgungsinfrastruktur erhält eine zusätzliche Lastachse. Schaltanlagen, Trafostationen und Umspannwerke werden künftig auch auf mechanische Robustheit gegen Manipulation und auf Zugänglichkeit für Havarieeinsätze unter Notstrombedingungen zu prüfen sein. Bisherige Nachweise gegen Erdbeben, Wind oder Anprall behalten Gültigkeit. Hinzu treten redundante Zugangswege, geschützte Leitungsführungen und manipulationssichere Aufstellungsdetails. Diese Punkte sind bauaufsichtlich nicht kodifiziert. Sie ergeben sich aus der dokumentierten Bedrohungslage und der Verantwortung des Planers gegenüber der öffentlichen Versorgungssicherheit.
Der nächste BSI-Lagebericht und angekündigte Betreiberauflagen werden zeigen, ob die dokumentierten Anforderungen in verbindliche technische Regeln überführt werden. Bis dahin bleibt der KA-SAT-Präzedenzfall der Maßstab für jede Bemessung im KRITIS-Kontext.