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Sanierung & Rekonstruktion·19. August 2026·14 Min. Lesezeit

Fundamentunterfangung im Altbau: Wann ist sie notwendig?

Eine Fundamentunterfangung im Altbau ist nicht automatisch erforderlich, nur weil ein Keller tiefer ausgebaut werden soll.

Fundamentunterfangung im Altbau: Wann ist sie notwendig?

Sie wird notwendig, wenn ein geplanter Aushub die bestehende Lastabtragung oder den Boden vor dem Fundament so verändert, dass die Standsicherheit des Gebäudes gefährdet ist. Typische Auslöser sind eine tiefere Kellersohle, ein Aushub unmittelbar neben dem Bestand oder eine Gründung, deren Einbindetiefe für die neue Situation nicht mehr ausreicht.

Der digitale Workflow klingt dabei meistens vorbildlich: Bestand scannen, Aushub modellieren, Gründung ergänzen. Nur steht am Ende des Modells kein Datensatz, sondern weiterhin ein Gebäude. Der Aushub interessiert sich nicht dafür, ob die neue Fundamentkante im 3D-Modell sauber aussieht. Entscheidend ist, ob die Last aus dem Haus nach jedem einzelnen Bauabschnitt sicher in den Baugrund gelangt.

Wann eine Fundamentunterfangung tatsächlich nötig wird

Die technische Frage lautet nicht: Wie tief wird der Keller? Sie lautet: Was geschieht mit der Gründung, wenn der umliegende Boden teilweise entfernt wird? Ein Bestandsfundament verliert seine Funktion nicht erst dann, wenn es vollständig freiliegt. Schon der Aushub direkt vor seiner Gründungskante kann den wirksamen Erdwiderstand, die Bodenauflagerung oder die Lastverteilung verändern.

Eine Unterfangung kann unter anderem erforderlich werden, wenn:

  • die Kellersohle unter einem bestehenden Streifenfundament abgesenkt werden soll;
  • ein Neubau, ein Lichtschacht, ein Anbau oder eine sonstige Ausschachtung bis an beziehungsweise unter die Gründungsebene reicht;
  • die vorhandene Gründung nicht ausreichend tief einbindet, um den geplanten Endzustand sicher aufzunehmen;
  • der umgebende Boden so verändert wird, dass Grund- oder Geländebruch auftreten kann;
  • die Standsicherheit während eines abschnittsweisen Aushubs nicht ohne zusätzliche Abfangung nachgewiesen werden kann.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem heutigen und dem geplanten Zustand. Ein flach gegründetes Gebäude kann über Jahrzehnte standsicher sein, obwohl seine Fundamente nach heutigen Maßstäben wenig tief erscheinen. Kritisch wird es häufig erst durch den Eingriff. Wer deshalb bei jedem alten Fundament reflexhaft „unterfangen“ ruft, behandelt den Bestand wie ein Update-Problem: Bloß weil etwas alt ist, muss es nicht sofort ausgetauscht werden.

Umgekehrt darf die optische Unauffälligkeit eines Gebäudes nicht mit Standsicherheit verwechselt werden. Risse in Wänden oder Putz können auf Setzungen, Überlastungen oder veränderte Lastpfade hinweisen. Sie beweisen die Ursache nicht. Ohne Bestandsaufnahme, Baugrunduntersuchung und statischen Nachweis ist weder ein harmloser Spannungsriss noch ein gefährlicher Lastabtragungsfehler sicher zu beurteilen.

PrüffrageTechnische BedeutungFolge für die Entscheidung
Wo liegt die neue Aushubsohle gegenüber der Fundamentunterkante?Entscheidend ist die Veränderung der vorhandenen Gründungssituation.Reicht der Aushub bis in den Gründungsbereich, ist eine Unterfangung oder ein alternatives Verfahren zu prüfen.
Welche Gründung liegt tatsächlich vor?Alte Pläne stimmen nicht immer mit dem gebauten Zustand überein.Streifenfundament, Stahlbetonplatte oder Einzelfundament führen zu unterschiedlichen Lösungen.
Wie groß ist die Wandlast?Die klassische Unterfangung ist an eine begrenzte Wandlast gebunden.Überschreitungen können ein Sonderverfahren erforderlich machen.
Wie ist der Boden aufgebaut?Tragfähige Schichten, Auffüllungen und Grundwasser bestimmen den Eingriff.Baugrundmodell und Bemessung müssen mit dem Bauverfahren übereinstimmen.
Gibt es angrenzende Gebäude oder empfindliche Bauteile?Zusätzliche Ausschachtungen können Nachbarfundamente beeinflussen.Umfang und Art der Überwachung sind frühzeitig festzulegen.

Bei der Bewertung spielen außerdem die vorhandenen Lastreserven eine Rolle. Ein Gebäude, das im heutigen Zustand funktioniert, muss nicht automatisch genügend Reserve für eine veränderte Gründungssituation besitzen. Werden Innenwände entfernt, Decken ausgetauscht, Dachlasten verändert oder neue Öffnungen hergestellt, kann sich der Lastpfad verschieben. Die Fundamentunterfangung ist dann nicht isoliert zu betrachten. Sie muss mit dem gesamten Tragwerk zusammenpassen.

Was vor der Unterfangungsplanung geklärt werden muss

Eine brauchbare Unterfangungsplanung beginnt nicht mit dem Beton, sondern mit einer belastbaren Bestandsaufnahme. Zuerst muss bekannt sein, was tatsächlich gegründet wird. Dazu gehören Fundamentabmessungen, Material und Gründungsart ebenso wie spätere Umbauten, abgetragene Bauteile, veränderte Deckenlasten oder nachträglich eingebaute Wände. Gerade bei Altbauten besteht der Lastpfad oft aus mehreren historischen Ebenen. Das ist keine sauber bereinigte Datenbank, sondern Baugeschichte mit physischen Folgen.

Die Voruntersuchung umfasst mindestens:

1. Bestandsdokumentation: Auswertung vorhandener Pläne, ergänzt um örtliche Aufmaße und Materialfeststellungen.

2. Schadensaufnahme: Erfassung von Rissen, Verformungen, feuchten Bereichen und bereits erkennbaren Setzungserscheinungen.

3. Lastpfadanalyse: Klärung, welche Lasten aus Wänden, Decken, Dach und Ausbauteilen in die Gründung gelangen.

4. Baugrunderkundung: Untersuchung des Bodenaufbaus und der Grundwasserverhältnisse, beispielsweise im Rahmen einer Erkundung nach DIN 4020.

5. Nachweis der Bauzustände: Standsicherheitsbetrachtung nicht nur für den Endzustand, sondern auch für die abschnittsweisen Zwischenzustände.

6. Bauverfahrensplanung: Festlegung von Aushubreihenfolge, Abfangungsart, Messpunkten und Kriterien für den nächsten Bauabschnitt.

Eine punktuelle Freilegung des Fundaments kann erforderlich sein, um die tatsächliche Unterkante und Breite festzustellen. Dabei ist bereits die Erkundung selbst so zu planen, dass sie keine neue Gefährdung erzeugt. Ein Sondierungsgraben neben einem alten Mauerwerksfundament ist kein neutraler Blick unter die Oberfläche, sondern ein Eingriff in den Baugrund.

Besonders kritisch ist die Phase, in der bereits ausgehoben, die neue Gründung aber noch nicht vollständig hergestellt oder belastbar angeschlossen ist. Ein statisch funktionierender Endzustand beantwortet nicht automatisch die Frage, ob das Gebäude jeden Montagmorgen des Bauablaufs übersteht. Die Zwischenzustände gehören deshalb in dasselbe Nachweiskonzept wie die fertige Konstruktion. Ein hübscher Endzustand ist noch kein Bauablauf.

Auch die Umgebungsbedingungen gehören auf den Prüfstand. Ein beengter Kellerzugang kann den Transport von Material verhindern, denkmalgeschützte Oberflächen können besondere Schutzmaßnahmen erfordern, und ein angrenzendes Gebäude kann auf zusätzliche Verformungen reagieren. Bei denkmalgeschützten Beständen ist die technische Lösung daher nicht nur mit der Tragwerksplanung, sondern auch mit den Anforderungen der Denkmalpflege abzugleichen.

Für die Planung bedeutet das: Die Fundamentunterfangung darf nicht erst auf der Baustelle zwischen Aushub und Betonieren entschieden werden. Sie braucht eine klare Schnittstelle zwischen Bestandsaufnahme, Baugrund, Tragwerksplanung und Bauüberwachung. Abweichungen vom angenommenen Bestand müssen bewertet werden, bevor sie in den nächsten Bauabschnitt fortgeschrieben werden.

Die Unterfangung nach DIN 4123 als technischer Rahmen

Die DIN 4123:2013-04 bildet in Deutschland den technischen Rahmen für das abschnittsweise Unterfangen von Gebäuden. Ihr Ziel ist es, den Bestand während der Ausschachtung schrittweise abzufangen und Grund- oder Geländebruch zu vermeiden. Sie ist damit kein allgemeines Rezept für jede Kellervertiefung, sondern ein Regelwerk mit klaren Anwendungsgrenzen.

Für den konventionellen Anwendungsfall müssen die tatsächlichen Verhältnisse unter anderem folgende Randbedingungen erfüllen:

  • Das Gebäude ist über Streifenfundamente oder eine Stahlbetonplatte gegründet.
  • Die maßgebliche Wandlast beträgt höchstens 250 kN/m.
  • Die einzelnen Aushubabschnitte sind nicht breiter als 1,25 m.
  • Zwischen zeitgleich bearbeiteten Abschnitten wird mindestens der dreifache Abstand der Abschnittsbreite eingehalten.
  • Die Tiefe der klassischen Unterfangung bleibt im betrachteten Anwendungsbereich bis 5 m.
  • Für Endzustand und erforderliche Zwischenzustände liegt ein Standsicherheitsnachweis vor.

Der Wert von 250 kN/m ist dabei kein Zielwert und kein Qualitätsmerkmal. Es ist eine Obergrenze des Standardverfahrens. Wer die vorhandene Last absichtlich niedriger ansetzt, um rechnerisch in den Anwendungsbereich zu gelangen, hat keinen Planungsworkflow optimiert, sondern dessen Eingabedaten verschleiert.

Auch die Fundamentart gehört zur Grenze des Verfahrens. Bei Einzelfundamenten oder bei Wandlasten oberhalb von 250 kN/m ist die konventionelle Lösung nach DIN 4123 nicht ohne zusätzliche Untersuchung anwendbar. Dann braucht es eine andere Lastabtragung, eine besondere Unterfangungskonstruktion oder ein Verfahren des Spezialtiefbaus.

Die Norm ersetzt dabei nicht die projektspezifische Planung. Sie beschreibt einen technischen Rahmen, innerhalb dessen bestimmte Randbedingungen und Ausführungsweisen nachvollziehbar angesetzt werden können. Weicht der Bestand davon ab, reicht es nicht, einzelne Maße aus der Norm zu übernehmen. Dann muss die Konstruktion als individuelle Lösung nachgewiesen und der Bauablauf entsprechend angepasst werden.

Die DIN 4123 ist kein Freifahrtschein für den Aushub. Sie ist ein eng gefasster technischer Rahmen, dessen Grenzen zur Baustelle gehören.

Geometrische Vorgaben: Warum 1,25 m keine Bürokratie sind

Die abschnittsweise Unterfangung funktioniert nach einem einfachen, aber anspruchsvollen Prinzip: Ein kleiner Bereich wird freigelegt, die neue Gründung beziehungsweise Abfangung wird hergestellt und die Last wird kontrolliert in diesen Bereich übertragen. Erst danach folgt der nächste Abschnitt. Nicht das gesamte Mauerwerk wird gleichzeitig seines seitlichen Bodens beraubt. Ein BIM-Modell darf hier gern rot einfärben, entscheidend bleibt die Lastaufnahme vor Ort.

Die maximale Abschnittsbreite von 1,25 m begrenzt den jeweils freigestellten Bereich. Bei schmaleren Abschnitten richtet sich der Mindestabstand nach der tatsächlichen Abschnittsbreite. Der Abstand zwischen zeitgleich bearbeiteten Bereichen muss mindestens der dreifachen Abschnittsbreite entsprechen. Bei der maximalen Breite von 1,25 m beträgt dieser Abstand rechnerisch 3,75 m.

Diese Regel bedeutet nicht, dass entlang einer langen Fassade niemals zwei Abschnitte weiter als 3,75 m voneinander entfernt sein dürfen. Entscheidend ist, dass nicht mehrere kritische Aushubbereiche gleichzeitig bearbeitet werden, ohne dass der dazwischenliegende Bestand den erforderlichen Rückhalt bietet. Ein 3D-Modell, das alle Abschnitte als gleichartige Kuben darstellt, erfasst diese Abhängigkeit nur, wenn Bearbeitungszustände, Herstellungsreihenfolge und Lastfreigaben tatsächlich modelliert wurden.

Ein typischer Ablauf besteht aus diesen Schritten:

1. Zustand erfassen: Vor Beginn werden Messpunkte, Höhen und vorhandene Risse dokumentiert.

2. Abschnitte festlegen: Der Planer legt Breite, Reihenfolge und zeitgleiche Bearbeitungsbereiche fest.

3. Freigabe einholen: Der nächste Aushub beginnt erst, wenn die Voraussetzungen des jeweiligen Bauabschnitts erfüllt sind.

4. Abschnittweise herstellen: Es wird nur der freigegebene Bereich ausgehoben und die vorgesehene Abfangung ausgeführt.

5. Lastübergang kontrollieren: Der neue Gründungsbereich muss den geplanten Lastübertragungszustand erreicht haben.

6. Nächsten Abschnitt freigeben: Erst nach Prüfung des vorherigen Zustands wird weiter ausgehoben.

Die Abschnittsbreite ist nicht nur eine Frage der Arbeitsorganisation. Sie beeinflusst, wie viel Boden vor dem Fundament gleichzeitig entfernt wird, wie sich die Lasten im Mauerwerk umlagern und wie groß die freie Spannweite des verbleibenden Bestands ist. Auch die Reihenfolge der Abschnitte kann entscheidend sein. Ein scheinbar naheliegender Beginn an der Gebäudeecke kann statisch oder baupraktisch ungünstig sein, wenn dort zusätzliche Lasten, aussteifende Wände oder Nachbarfundamente zusammenkommen.

Die genaue Ausführung richtet sich nach dem Baugrund, dem Gründungssystem und dem gewählten Verfahren. Unerwartete Auffüllungen, Hohlräume, Wasserzutritt oder abweichende Fundamentabmessungen sind keine bloßen Modellabweichungen. In solchen Fällen muss der Bauablauf angehalten und die weitere Vorgehensweise mit Tragwerksplanung, Baugrundgutachten und Bauüberwachung neu abgestimmt werden.

Setzungen, Risse und die Grenze des Wortes „setzungsfrei“

Bei konventionellen, lamellenweise ausgeführten Unterfangungen sind kleine Setzungen im Bereich bis 5 mm baupraktisch unvermeidbar und müssen bei der Gebrauchstauglichkeitsprüfung berücksichtigt werden. Das bedeutet nicht, dass jeder Eingriff automatisch fünf Millimeter Setzung erzeugt. Es bedeutet vor allem, dass eine Garantie vollständig bewegungsfreien Bauens nicht haltbar ist.

Entscheidend sind daher nicht nur absolute Messwerte, sondern ihre Verteilung. Eine relativ gleichmäßige, kleinere Bewegung kann anders zu bewerten sein als eine lokale oder ungleichmäßige Verformung. Ebenso kann ein Riss in einer historischen Putzfläche anders einzuordnen sein als ein Riss im Bereich einer tragenden Wand oder eines Deckenauflagers. Der Messplan muss deshalb Höhen, Rissbreiten und Bauwerksbereiche erfassen, nicht nur einen dekorativen Gelbwert im digitalen Modell.

ZeitpunktErforderliche BeobachtungZweck
Vor BaubeginnRisskartierung, Fotodokumentation und Höhenmessung an geeigneten PunktenAusgangszustand und spätere Vergleichsbasis schaffen
Während des AushubsKontrolle der Messpunkte und der bereits hergestellten AbschnitteAbweichungen frühzeitig erkennen
Nach LastübergabeErneute Messung und ZustandskontrolleÜberprüfen, ob der erwartete Bauzustand erreicht ist
Während weiterer AbschnitteFortlaufende Beobachtung von Rissen, Setzungen und NachbargebäudenEntwicklung statt einzelner Momentaufnahmen erfassen
Nach AbschlussAbschlussdokumentation und Vergleich mit dem AusgangszustandRestsetzungen und verbleibende Schäden beurteilen

Messungen ersetzen keine statische Berechnung, und Berechnungen ersetzen keine Messungen. Beides gehört zusammen. Die konkreten Beobachtungs- und Alarmwerte werden projektspezifisch festgelegt; eine allgemeine Zahl lässt sich daraus nicht ableiten. Bewährt hat sich eine gestufte Reaktion: Werte im erwarteten Bereich werden dokumentiert, auffällige Trends werden ingenieurmäßig bewertet, und bei einer deutlichen oder unerwarteten Abweichung wird der weitere Aushub gestoppt, bis die Ursache geklärt ist.

Vor Beginn sollten Risse nicht einfach zugespachtelt oder überarbeitet werden. Sonst verschwindet wertvolle Information zusammen mit dem Schaden. Zudem ist eine nachträgliche Reparatur keine Lösung für eine weiterhin aktive Bewegung. Die Ursache muss beherrscht werden; die Oberfläche kommt später. Bei einem denkmalgeschützten Gebäude ist diese Reihenfolge besonders wichtig, weil historische Oberflächen nicht ohne Weiteres ersetzbar sind.

Auch die Gebrauchstauglichkeit reicht weiter als die reine Frage, ob ein Gebäude rechnerisch nicht einstürzt. Türen und Fenster können klemmen, Leitungen können unter Spannung geraten, Bodenaufbauten können sich verformen und empfindliche Ausbauflächen können Schaden nehmen. Bei einem Altbau mit historischer Substanz ist deshalb zu klären, welche Verformungen technisch zulässig und welche für die Nutzung oder den Erhalt des Gebäudes bereits problematisch sind.

Wenn Streifenfundament und 250 kN/m nicht reichen

Nicht jede Unterfangung muss als klassische Lamelle ausgeführt werden. Wenn die Randbedingungen der DIN 4123 nicht erfüllt sind, kommen alternative Verfahren des Spezialtiefbaus infrage. Dazu zählen das Düsenstrahlverfahren, häufig als DSV oder HDI bezeichnet, sowie Kleinbohrpfähle. Die Auswahl ist keine Präferenzfrage, sondern das Ergebnis aus Last, Baugrund, Platz, Zugänglichkeit, Verformungsverträglichkeit und Denkmalschutz.

VerfahrenMöglicher AnwendungsbereichTypische Entscheidungsfragen
Abschnittsweise Unterfangung nach DIN 4123Streifenfundamente oder Stahlbetonplatte, Wandlast bis 250 kN/m, klassische Anwendung bis 5 m TiefeSind die geometrischen Randbedingungen und Zwischenzustände nachweisbar?
Düsenstrahlverfahren (DSV/HDI)Herstellung säulenartiger Verbundkörper im Baugrund, wenn ein direkter Unterfangungsabschnitt nicht möglich oder nicht sinnvoll istWelche Bodenarten sind vorhanden, wie ist der Zugang, und wie verträglich ist das Verfahren für den Bestand?
KleinbohrpfähleAbtragung von Lasten in tiefer liegende, tragfähige BodenschichtenKönnen Bohrungen hergestellt und die Lasten sicher in den Untergrund eingeleitet werden?

Das Düsenstrahlverfahren kann Eingriffe ermöglichen, bei denen ein abschnittsweiser Aushub unter einem Bestandsfundament schwierig wäre. Dabei wird der Boden durch einen Strahl aufgelöst und mit einem Bindemittel vermischt, sodass ein stabiler Verbundkörper entsteht. Die genaue Anordnung und Bemessung richtet sich nach den Baugrundverhältnissen und den aufzunehmenden Lasten.

Kleinbohrpfähle können ebenfalls eingesetzt werden, wenn die Last in tiefere Bodenschichten übertragen werden muss. Typische Vorteile liegen dabei vor allem im geringen Platzbedarf und in der Möglichkeit, mit kleinen Bohrgeräten zu arbeiten. Das kann bei engen Kellerräumen, schmalen Zufahrten oder dicht bebauten Grundstücken entscheidend sein. Eine geringe erforderliche Gründungstiefe ist dagegen kein allgemeiner Vorteil des Verfahrens und sollte nicht als pauschales Auswahlargument verwendet werden.

Auch bei Kleinbohrpfählen sind die tatsächlichen Bodenverhältnisse, die erreichbare Tragfähigkeit und die Auswirkungen auf das bestehende Gebäude maßgebend. Hinzu kommen die Ausbildung des Pfahlkopfs, der Anschluss an das vorhandene Tragwerk und die Frage, wie die Last während des Bauzustands sicher übertragen wird. Ein Pfahl, der zwar tief in den Baugrund reicht, aber nicht zuverlässig an die bestehende Konstruktion angeschlossen ist, löst das eigentliche Problem nicht.

Die Entscheidung fällt also nicht zwischen „billig“ und „teuer“. Ein Verfahren kann im direkten Vergleich auf den ersten Blick aufwendiger erscheinen, aber weniger Eingriffe in historische Substanz, kürzere Bauzeit oder eine bessere Kontrolle der Verformungen ermöglichen. Umgekehrt ist ein Spezialverfahren nicht automatisch die bessere Lösung, nur weil es moderner klingt. Der digitale Fortschritt endet dort, wo der Baugrund eigene Regeln schreibt.

Die Methode ist nicht deshalb gut, weil sie im 3D-Modell sauber aussieht. Sie ist gut, wenn Last, Baugrund, Zugänglichkeit, Verformung und Bauablauf zusammenpassen.

Was eine belastbare Entscheidung ausmacht

Die Frage, ob ein Fundament im Altbau nachträglich unterfangen werden muss, lässt sich nicht anhand eines einzelnen Merkmals beantworten. Weder das Baujahr noch die geplante Kellertiefe noch ein vorhandener Riss reichen dafür aus. Maßgebend ist die Kombination aus Bestand, Eingriff und Baugrund.

Für die Tragwerksplanung einer Fundamentunterfangung sind insbesondere diese Zusammenhänge zu klären:

  • Wird die vorhandene Gründung durch den Aushub seitlich oder unterhalb beeinflusst?
  • Können die Lasten in jedem Bauzustand sicher weitergeleitet werden?
  • Sind Fundamentart, Wandlast und Abschnittsgeometrie mit dem Anwendungsbereich der DIN 4123 vereinbar?
  • Welche Setzungen und Verformungen sind für Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und historische Substanz vertretbar?
  • Lassen sich Aushub, Materialtransport, Betonage und Kontrolle unter den konkreten Platzverhältnissen ausführen?
  • Wie wird auf Abweichungen im Boden, Wasserzutritt oder unerwartete Schäden reagiert?
  • Ist ein alternatives Verfahren wie DSV, HDI oder Kleinbohrpfähle technisch und logistisch sinnvoller?

Gerade bei Altbauten ist der letzte Punkt nicht nebensächlich. Kleine Räume, niedrige Kellerdecken, enge Treppenhäuser und angrenzende Bebauung können die konventionelle Unterfangung deutlich erschweren. Der geringe Platzbedarf und die Ausführung mit kleinen Bohrgeräten machen Kleinbohrpfähle in solchen Situationen häufig interessant. Ob sie tatsächlich geeignet sind, entscheidet aber erst der Nachweis für Lastabtragung, Baugrund und Verformung.

Eine gute Planung erkennt außerdem an, dass sich der Bestand nicht vollständig in idealisierte Geometrien übersetzen lässt. Alte Mauerwerksverbände, unregelmäßige Fundamentvorsprünge, verfüllte Arbeitsräume oder frühere Reparaturen können im Aushub sichtbar werden. Das ist kein Versagen der Planung, solange der Umgang damit vorher organisiert ist: Baustopp bei relevanten Abweichungen, Dokumentation, ingenieurmäßige Bewertung und eine klare Freigabe für das weitere Vorgehen.

Fazit: Erst der Nachweis, dann der Aushub

Eine Fundamentunterfangung im Altbau wird notwendig, wenn der geplante Eingriff die bestehende Gründung so verändert, dass Standsicherheit oder Gebrauchstauglichkeit ohne zusätzliche Maßnahmen nicht zuverlässig gewährleistet werden können. Die tiefere Kellersohle ist dabei nur ein möglicher Auslöser. Entscheidend sind die tatsächliche Fundamentgeometrie, die Lasten, der Baugrund und die Auswirkungen jedes einzelnen Bauzustands.

Die DIN 4123 bietet für die abschnittsweise Unterfangung einen wichtigen technischen Rahmen. Sie legt jedoch keine universelle Lösung über jedes Bestandsgebäude. Abschnittsbreite, Abstände, Wandlast, Fundamentart und Unterfangungstiefe müssen zum konkreten Bauwerk passen. Wo das nicht gelingt, sind individuelle Konstruktionen oder Verfahren des Spezialtiefbaus zu untersuchen.

Für die Praxis bedeutet das: Setzungsrisse am Fundament sanieren zu wollen, bevor ihre Ursache geklärt ist, führt in die falsche Richtung. Erst wird der Bestand aufgenommen, dann werden Baugrund und Lastpfade bewertet, anschließend werden Bauzustände, Überwachung und Verfahren geplant. Der Beton kommt erst danach. Das ist weniger spektakulär als ein schneller Aushub, schützt aber genau das, worum es bei einer Fundamentunterfangung geht: ein Gebäude, das auch nach dem Eingriff sicher stehen und nutzbar bleiben soll.

Häufige Fragen

Wann ist eine Fundamentunterfangung im Altbau notwendig?
Sie wird notwendig, wenn ein geplanter Aushub die bestehende Lastabtragung oder den Boden vor dem Fundament so verändert, dass die Standsicherheit gefährdet ist. Typische Auslöser sind eine tiefere Kellersohle, ein Aushub neben oder unter der Gründungsebene sowie eine unzureichende Einbindetiefe des vorhandenen Fundaments.
Welche Untersuchungen sind vor einer Fundamentunterfangung erforderlich?
Vor der Planung müssen unter anderem Fundamentabmessungen, Material, Gründungsart, Schäden, Lastpfade, Bodenaufbau und Grundwasserverhältnisse erfasst werden. Außerdem sind Standsicherheitsnachweise für den Endzustand und die abschnittsweisen Zwischenzustände erforderlich.
Welche Grenzen gelten bei einer Unterfangung nach DIN 4123?
Für den konventionellen Anwendungsfall nennt der Artikel unter anderem Streifenfundamente oder Stahlbetonplatten, eine maßgebliche Wandlast von höchstens 250 kN/m, Abschnittsbreiten bis 1,25 m und eine Tiefe bis 5 m im betrachteten Anwendungsbereich. Zusätzlich müssen die erforderlichen Abstände und Standsicherheitsnachweise eingehalten werden.
Wie breit dürfen die Abschnitte bei einer Fundamentunterfangung sein?
Die einzelnen Aushubabschnitte dürfen im beschriebenen konventionellen Anwendungsfall nicht breiter als 1,25 m sein. Zwischen zeitgleich bearbeiteten Abschnitten muss mindestens der dreifache Abstand der Abschnittsbreite eingehalten werden; bei 1,25 m Abschnittsbreite sind das 3,75 m.
Welche Alternativen gibt es, wenn eine klassische Unterfangung nicht möglich ist?
Als alternative Verfahren des Spezialtiefbaus kommen unter anderem das Düsenstrahlverfahren beziehungsweise DSV oder HDI sowie Kleinbohrpfähle infrage. Die Auswahl hängt von Last, Baugrund, Platzverhältnissen, Zugänglichkeit, Verformungsverträglichkeit und Denkmalschutz ab.

Von Carsten Wiegand